Häufige Frage
Was ist der Unterschied zwischen einer gutachterlichen Tätigkeit und Rechtsberatung?
Eine gutachterliche Tätigkeit dient der unabhängigen Analyse, Bewertung und strukturierten Darstellung eines Sachverhalts.
Sie schafft eine sachliche Grundlage für Entscheidungen, ohne eine rechtliche Vertretung zu übernehmen oder konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne einer Rechtsberatung auszusprechen.
Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zielt hingegen auf die individuelle rechtliche Vertretung und Beratung in einer konkreten Angelegenheit ab.
Eine solche Tätigkeit wird im Rahmen dieses Angebots nicht erbracht.